Allgemeine Geschäftsbedingungen der beautyspa Servicegesellschaft mbH

 

Wir liefern grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.

 

1 Angebot und Vertragsabschluss

a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Aufträge sind für uns erst verbindlich wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigt oder mit deren Ausführung begonnen haben. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden.
b) Angaben der Produktionsmengen gelten als ungefähr, wenn nichts anderes vereinbart ist. Produktionstechnische Abweichungen von 15 Prozent nach unten oder oben gelten als vertragsgemäß. Solche Mengenabweichungen werden bei der Rechnungssumme berücksichtigt.
c) Abfüllverluste von bis zu 4% bei Füllgütern und 3% bei Verpackungselementen sowie die Einbehaltung gesetzlich vorgeschriebener Rückstellmuster gelten als vertragsgemäß und werden vom Käufer getragen.

d) Der Käufer ist als Inverkehrbringer und/oder Exporteur der produzierten Waren verantwortlich für die Beachtung und Einhaltung

internationaler und nationaler gesetzlicher Vorschriften, insbesondere auch der Rechte Dritter, z.B. Patente, Ausnahmen bedürfen einer

schriftlichen Bestätigung.

e) Eigentums- und Urheberrechte an von uns entwickelten Rezepturen, Kostenanschlägen, Inhaltsstofflisten, Dokumentationen und anderen

Dokumenten verbleiben bei uns. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

f) Die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Erstellung einer Sicherheitsbewertung gem. §5b der KosmetikV und die Prüfung der

mikrobiologischen Stabilität sind vom Käufer zu tragen.

 

2 Kaufpreis und Zahlung

a) Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse bei Lieferung der Ware soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Erstauftrag ist der gesamte

Kaufpreis im Voraus zu entrichten. Wir behalten uns vor, vom Fälligkeitstage an Fälligkeitszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen

Diskontsatz der Deutschen der Bundesbank zu berechnen.

c) Im Falle des Verzuges können wir einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.

d) Wir akzeptieren keine Wechsel und Schecks.

e) Der Käufer darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

3 Lieferung

a) Die vereinbarten Lieferfristen und –termine gelten stets als ungefähr, wenn nicht ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist.

b) Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht berühren (Streckengeschäfte) sind Liefertermin und –frist eingehalten, wenn die Ware das

Lieferwerk so rechtzeitig verlässt,  dass bei üblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empfänger eintrifft.

c) Ereignisse höherer Gewalt – wozu auch öffentlich rechtliche Beschränkungen sowie Streik und Aussperrung gehören – berechtigen uns,

vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzuges ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei

nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten, die wir nicht verschuldet haben. Wir sind nicht verpflichtet, den Käufer

von solchen Ereignissen unverzüglich zu informieren. Der Käufer ist dann ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4 Versendung und Abnahme

a) Die Gefahren des Transports ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers, außer wenn wir den Transport mit eigenen Lieferfahrzeugen

durchführen.

b) Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem Käufer bzw. seinen Beauftragten das Beladen des Fahrzeuges und die Beachtung der

gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Gefahrguttransports.

 

5 Eigentumsvorbehalt

a) Das Eigentum an der Ware geht erst mit restloser Bezahlung des Kaufpreises und aller anderen, auch der künftig entstehenden Forderungen

aus der Geschäftsverbindung mit uns auf den Käufer über. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet

werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Das Eigentum geht auf den Käufer

spätestens in dem Zeitpunkt über, in dem wir unstreitig keine Forderung mehr gegen ihn haben.

b) Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im

üblichen Geschäftsgang befugt.

c) Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer Nachfristsetzung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, ohne weitere

Nachfristsetzung und ohne Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein

Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies schriftlich erklären.

d) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir gelten als Hersteller i.S. d. § 950 BGB und

erwerben Eigentum an den Zwischen- und Endprodukten im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware zu den

Rechnungswerten fremder Waren; der Käufer verwahrt insoweit für uns treuhänderisch und unentgeltlich.

e) Der Käufer tritt hiermit die durch Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche gegen Dritte zur Sicherung aller unserer

Forderungen an uns ab. Veräußert der Käufer Ware, an der wir gemäß Buchstabe d) nur anteiliges Eigentum haben, so zediert er uns die

Ansprüche gegen die Dritten zum entsprechenden Teilbetrag.

 

6 Gewährleistungsrechte, Prüf- und Rügepflichten des Käufers

Für Sachmängel haften wir gegenüber dem Käufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahlweise auf Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung,

wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Der Käufer hat die Verpackung und ihren Inhalt unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen.

b) Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der Käufer unverzüglich schriftlich zu rügen.

c) Bei einem versteckten Mangel oder dem Auftreten eines Mangels nach einer gewissen Zeit hat der Käufer unverzüglich nach Entdeckung des

Mangels zu rügen. Andernfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt.

 

7 Haftung für Mangelfolge- und andere Schäden

a) Wir haften nicht für Schäden, die durch Mängel der Kaufsache oder irrtümliche Lieferung an Rechtsgütern des Käufers einschließlich seines

Vermögens entstehen.

b) Im Falle einer schriftlichen Mängelrüge des Käufers verlangen wir nach seiner Wahl und auf seine Kosten:

das bemängelte Produkt zur Nachbesserung und anschließender Rücksendung, an uns zurück zu senden

das bemängelte Produkt bereitzuhalten und uns somit die Möglichkeit zur Nachbesserung beim Käufer vor Ort zu geben.

c) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

8 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in allen Fällen Bad Schlema (Sachsen).